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   BVerwG, 26.02.1962 - I B 147.61   

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BVerwG, 26.02.1962 - I B 147.61 (https://dejure.org/1962,1696)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1962 - I B 147.61 (https://dejure.org/1962,1696)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1962 - I B 147.61 (https://dejure.org/1962,1696)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59

    Untersagung des Verkaufs von Hackfleisch und Schabefleische - Transport des

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1962 - I B 147.61
    Ihre Anwendbarkeit könne - so führt es weiter aus - auch nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1960 - BVerwG I B 107.59 - nicht durch den Hinweis auf eine etwaige Überholung durch die technische Entwicklung in Zweifel gezogen werden.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. Mai 1960 - BVerwG I B 107.59 - klargestellt, daß eine Lockerung oder Aufhebung des § 2 Abs. 1 der HackfleischVO mit Rücksicht auf technische Fortschritte in der Konservierung dem Gesetzgeber überlassen bleiben müsse.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 6 S 2789/17

    Berufsbilder des Fleischerei-Fachverkäufers, Fleischers und Fleischermeisters;

    35 Der Senat hat diesbezüglich bereits mit Urteil vom 22.04.1994 auf Grundlage der damals gültigen Fassung der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung vom 06.06.1975 (FleischerMV - BGBl. I S. 1326) ausgeführt, dass der Verkauf von Frischfleisch es erfordert, dass die Leitung des Betriebs grundsätzlich in den Händen eines Fleischermeisters liegt, der die Gewähr dafür bietet, dass an seine Kunden nur gesundheitlich unbedenkliche Fleischwaren abgegeben werden (vgl. das Senatsurteil vom 22.04.1994 - 14 S 271/94 -, GewArch 1994, 292 ; ebenso bereits OVG Berlin, Urteil vom 02.06.1965 - I B 57/65 -, GewArch 1966, 209; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29.04.1970 - IV OVG A 42/69 -, GewArch 1970, 222 zur vorangehenden Rechtslage; nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Klägerin in diesem Zusammenhang in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerwG vom 26.02.1962 und vom 19.10.1971, die sich allein beziehen auf den Begriff des "Fleischereibetriebs" i.S.d. der außer Kraft getretenen HackfleischVO vom 26.07.1936, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26.02.1962 - I B 147.61 -, GewArch 1962, 164, bzw. auf die Frage der Wesentlichkeit der Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens allein von Hackfleischerzeugnissen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der ebenfalls außer Kraft getretenen HackfleischVO vom 16.07.1965 im Hinblick auf eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 2 der - zwischenzeitlich ebenfalls nicht mehr geltenden - HwO i.d.F. vom 28.12.1965, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.10.1971 - I C 16.70 -, GewArch 1972, 72 = BVerwGE 39, 15).
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